1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Nachfolgende Bedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote und Vertragsannahmeerklärungen und Grundlage aller unserer Verkäufe, Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratung und Auskünften. Sie gelten spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware oder Leistung als angenommen. Bei Ergänzungs- bzw. Folgeaufträgen gelten diese Bedingungen ebenfalls.

1.2 Hiervon abweichende Bestimmungen oder Vereinbarungen gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen. Abweichende Bedingungen des Kunden verpflichten uns nicht.

2. SPRACHE, ANGEBOT, VERTRAGSSCHLUSS

2.1 Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

2.2 Kostenvoranschläge und Angebote der P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, eine Bindefrist ist ausdrücklich erwähnt. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH den Auftrag schriftlich oder fernschriftlich bestätigt.

2.3 Bestellungen ohne vorheriges Angebot gemäß Ziffer 2.2 werden für die P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH erst verbindlich, wenn die P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH den Auftrag schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber ein Angebot von der P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH modifiziert.

2.4 Zum Angebot gehörende Zeichnungen, Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben usw. gelten annähernd, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH behält sich an dem Angebot mit den dazugehörigen Unterlagen ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verwirklichung durch Dritte sind nicht zulässig.

3. PREISE, VERSANDKOSTEN, ZAHLUNG

3.1 Die von der P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Soweit nichts anderes vereinbart wird, gelten sie ab unserem Lager zzgl. Verpackung und Montage.

3.2 Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgen Montage-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten sowie die Berechnung von Vergütungen für Reisetätigkeit nach Aufwand und der zu dem Zeitpunkt der Durchführung der Arbeiten gültigen Preisliste.

3.3 Bei Bestellungen außerhalb der Europäischen Union entfällt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Waren werden in diesem Fall als "EXW" gemäß INCOTERMS 2000 geliefert. Die ordnungsgemäße Anmeldung der Waren im Empfängerland obliegt dem Kunden.

3.4. Auf der Rechnung werden neben dem Nettopreis für die Ware bzw. die Dienstleistung, die Preise für ergänzende Leistungen ausgewiesen, wie Versandkosten, Express-Service etc. sowie die jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer.

3.5 Wenn nicht anders vereinbart sind Zahlungen bei Rechnungserhalt fällig. Bei Zahlungen in anderer Währung als EURO gilt die Forderung nur dann als erfüllt, wenn die Devisenzahlung am Tage des Zahlungseingangs in einer Gutschrift auf dem Konto der P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH dem vereinbarten EURO-Betrag entspricht.

3.6 Zahlungen dürfen nur an die von der P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH angegebene Kontoverbindung erfolgen. Sie sind am Fälligkeitstage porto- und spesenfrei ohne jeden Abzug zu leisten. Für die Bestimmung des Fälligkeitstages ist das Datum der Rechnung maßgebend. Bei Zahlungen aller Art gilt als Erfüllungszeitpunkt der Tag an dem die P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH über den Betrag verfügen kann.

3.7 Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatum ist die P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH berechtigt, soweit die Verzugsvoraussetzungen vorliegen, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bei Handelsgeschäften (HGB § 352 (1) S. 1 aF), und 5% bei Verbrauchergeschäften (BGB § 288 (1) S. 1 aF) über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Außerdem werden ohne besondere Inverzugsetzung die gesamten Forderungen der P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH ungeachtet evtl. erfüllungshalber hereingenommener Schecks in bar fällig.

3.8 Die P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH behält sich zur Absicherung des Bonitätsrisikos im Einzelfall vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen und erbetene Lieferungen nur gegen Vorauszahlung, Nachnahme- oder Sofortzahlung bei Lieferung durchzuführen.

3.9 Wenn der P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere wenn er einen Scheck nicht einlöst, seine Zahlungen einstellt, oder wenn der P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Schuldners in Frage stellen, so ist die P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. Die P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

3.10 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - ist die P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH berechtigt, vom Auftrag und weiter vereinbarten Aufträgen zurückzutreten. Bei längerfristigen Verträgen dasselbe Auftragsobjekt betreffend (z.B. Servicevertrag) kann die P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH, statt vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag fristlos zu kündigen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

4. MITWIRKUNGSPFLICHT

4.1 Vor Beginn unserer Tätigkeit hat der Kunde:

4.1.1 die notwendigen bauseitigen Leistungen, die zur Durchführung unserer Tätigkeit erforderlich und vereinbart sind, auf seine Kosten zu erbringen; insbesondere Arbeiten nicht schwachstromtechnischer Art insbesondere Starkstrom-, Stemm-, Mauer-, Erd-, Beton- und Gerüstarbeiten;

4.1.2 vor Aufnahme von Arbeiten zur Errichtung, Instandhaltung oder Änderung einer Anlage gegenüber der P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH die Lage verdeckt geführter Starkstrom-, Gas-, Wasser- oder ähnlicher Leitungen bzw. Anlagen zu bezeichnen.

4.1.3 die Pflicht, der P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die eine ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten im vereinbarten Zeitrahmen ermöglichen. Dies können unter Anderem sein: technische Pläne und Zeichnungen, Grundrisse, Bauzeitvorgaben, Flucht und Rettungswegpläne, Detailzeichnungen, Bühnenpläne, Beschallungspläne, Beleuchtungspläne, Berechnungen, Energieanforderungen, Kontaktdaten beteiligter Gewerke und weitere relevante Unterlagen, die zur Durchführung des Projektes benötigt werden. Sind die Unterlagen nicht ausreichend, ist eine einvernehmliche Klärung der Beschaffung oder Erstellung erforderlich.

4.2 Während unserer Tätigkeit wird der Kunde Handwerker und Hilfskräfte in der von uns für notwendig erachteten und angegebenen Zahl, sowie geeignete und verschließbare Räume für die Aufbewahrung von Apparaturen, Materialien und Werkzeugen bereitstellen.

4.3 Der Kunde wird den Beauftragten von der P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH die durchgeführten Arbeiten sowie deren Beendigung täglich auf von uns gestellten Formularen durch Unterschrift bestätigen.

5. FRISTEN, LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG

5.1 In der Auftragsbestätigung genannte Ausführungsfristen sind unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Werden sie von der P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH um mehr als zwei Wochen überschritten, so kann der Kunde eine Nachfrist von weiteren zwei Wochen setzen und nach deren Ablauf von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.
Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager verlassen hat und der Kunde darüber informiert worden ist oder die Versandbereitschaft dem Kunden gemeldet worden ist.

5.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen, die aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH die Lieferung oder Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, gesetzliche oder behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten der P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH oder dessen Unterlieferanten eintreten -, hat die P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH nicht zu vertreten, auch wenn hierdurch die Überschreitung verbindlich vereinbarter Fristen und Termine oder die Überschreitung der zwei Wochen-Frist eintritt.

5.3 Wenn die Behinderung länger als vier Wochen dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Verlängert sich die Liefer- oder Leistungszeit oder wird die P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
Auf die genannten Umstände kann sich die P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt. Ein Schadenersatzanspruch wegen verzögerter Leistung oder Lieferung ist ausgeschlossen, soweit er nicht auf zumindest grober Fahrlässigkeit der P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH beruht.

5.4 Die P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Liegt keine anderslautende Anweisung des Kunden vor, so erfolgt die vertraglich vereinbarte Leistung (Auftragsausführung) am Firmensitz/ Wohnort des Kunden. Ist für die P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH keine Leistungsadresse feststellbar, ist die P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH nicht zur Leistung verpflichtet.

5.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
Bei Verbrauchern (im Sinne des § 13 BGB) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher über.
Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt, auf den Unternehmer über.

6. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

6.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
Die P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

6.2 Alle von der P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH.

6.3 Sieht ein Vertrag die Erbringung der Leistung in Teilleistungen vor, und kommt der Kunde nach einer Teilabnahme in Zahlungsverzug, ist die P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung der nachfolgenden Teilleistung bis zur vollständigen Bezahlung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

7. ABNAHME BEI MONTAGE / WARTUNG / REPARATUR

7.1 Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Montage / Wartung / Reparatur verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung von der P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH angezeigt worden ist.
Über die Abnahme wird ein gemeinsames Abnahmeprotokoll, bei Reparatur ein unterschriebener Servicebericht, erstellt. Erweist sich die Leistung als nicht vertragsgemäß, ist die P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH zur Beseitigung des Mangels verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Mangel auf einem Umstand beruht, der in den Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers fällt. Liegt ein nichtwesentlicher Mangel vor, so kann der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern, wenn die P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH ihre Pflicht zur Beseitigung des Mangels ausdrücklich anerkennt.

7.2 Verzögert sich die Abnahme ohne Verschulden der P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH, so gilt die Abnahme nach Ablauf zweier Wochen seit Anzeige der Beendigung der Montage / Wartung / Reparatur als erfolgt.

7.3 Mit der Abnahme entfällt die Haftung der P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH für erkennbare Mängel, soweit sich der Auftraggeber nicht die Geltendmachung eines bestimmten Mangels vorbehalten hat.

8. GEWÄHRLEISTUNG

8.1 Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, setzen dessen Ansprüche und Rechte wegen Mängeln voraus, dass dieser seiner nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

8.2 Soweit ein von der P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH zu vertretender Mangel einer Kaufsache vorliegt, ist diese nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung (Nacherfüllung) berechtigt.

8.3 Vor der Rücksendung von gelieferter Ware ist im Kontakt mit der P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH deren mögliche Fehlerhaftigkeit festzustellen.
Die Warenrücksendung erfolgt auf Gefahr des Kunden.
Für den Verlust von Daten, die nach der Auslieferung auf Datenträgern der Ware aufgebracht wurden, übernimmt die P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH keine Gewähr. Für deren Erhalt hat der Kunde, durch eine Datensicherung auf ein anderes Medium Sorge zu tragen.

8.4 Im Falle von ungerechtfertigter oder unvollständiger Rücksendung von beanstandeter Ware kann die P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH für die Überprüfung eine Bearbeitungspauschale gemäß jeweils gültiger Preisliste erheben.

8.5 Schlägt die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung (Nacherfüllung) zweimal in Folge fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

8.6 Liegt ein Rechtsgeschäft vor, an dem kein Verbraucher beteiligt ist, und ist der Mangel darauf zurückzuführen, dass die Betriebs- oder Wartungsanweisungen der P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH oder der Produkthersteller nicht befolgt werden, Änderungen an den Systemen/Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet wurden, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen, so entfallen die Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln.
Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff zurückzuführen ist.
Liegt ein Mangel vor und ist eines der vorstehenden Kriterien erfüllt, hat der Kunde zu beweisen, dass der Mangel nicht durch eine der vorstehenden Voraussetzungen entstanden ist.

8.7 Die Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung.
Sofern an dem Rechtsgeschäft kein Verbraucher beteiligt ist, verjähren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln in einem Jahr ab Ablieferung, sofern der P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH kein arglistiges Verhalten nachgewiesen werden kann.

8.8 Die Abtretung der Ansprüche und Rechte des Kunden bei Mängeln an Dritte ist ausgeschlossen.

9. HAFTUNG

9.1 Für die Elektrosicherheit (Kabellängen, Verlegeart, Absicherung, FI-Schutzschalter, Größe und Montage der Elektroverteilungen und deren Wärmeableitung) sowie die Einhaltung aller entsprechenden Normen zeichnet sich ausschließlich das mit der Ausführung beauftragte Elektrotechnikunternehmen verantwortlich. Die P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

9.2 Die P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von der P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH beruhen. Soweit die P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9.3 Die P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine Pflicht verletzen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9.4 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.5 Im Übrigen ist die Haftung von der P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH ausgeschlossen.

9.6 Soweit die Schadensersatzhaftung der P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH Erfüllungsort.

10.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

10.3 Gerichtsstand ist Pulheim; Die P2 Gesellschaft für SystemDesign mbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu verklagen. Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung oder Änderung dieser Schriftklausel oder Teile daraus, kann nur schriftlich erfolgen. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Telefax oder per Email genügt dem Erfordernis der Schriftform. Sollten einzelne Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so tritt an deren Stelle diejenige Vereinbarung, die dem von den Parteien angestrebten Vertragszweck am ehesten entspricht.